Die Anerkennung des betrieblich genutzten Homeoffice sorgt immer wieder für Stress und Problematik bei der Steuererklärung. Das Homeoffice unterliegt den Regelungen des Arbeitszimmers und kann nur dann zu 100 % abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten Erwerbstätigkeit bietet. Dies ist teilweise nur schwer abzubilden und dem Finanzamt nachzuweisen und sorgt immer wieder für Diskussionen und böse Überraschungen bei der Steuererklärung.
Hier bieten wir mit unseren Angeboten eine ideale Lösung, der Arbeitnehmer und Pendler aus Marl verlegt sein „Homeoffice“ ins HÜLSWERK, wir stellen der Firma den Arbeitsplatz in Rechnung und die steuerliche Problematik ist so mit aus der Welt geschafft. Da wir ein HÜSLWERK-Auto für Erledigungen im Vest bieten, kann der Weg zur Arbeit auch umweltbewusst und sportlich mit der Rad oder E-Bike zurückgelegt werden.
Die moderne Infrastruktur im HÜLSWERK, das coole Ambiente bietet ein professionelles Auftreten auch außerhalb des Stammsitzes der Firma, so sind auch adäquate Meetings, Kundenbesuche und Konferenzen möglich. Wann verlegen Sie Ihr Homeoffice ins Hülswerk ? Sie sind herzlich willkommen, der Kaffee ist schon fertig ……